© Dani‘s Katzenpalast 2024
AGB‘S
Der
Tierhalter
versichert,
dass
das
übergebene
Tier
gesund
ist
und
frei
von
ansteckenden
Krankheiten,
sowie das rechtmäßige Eigentum des Tierbesitzers ist.
Impfungen:
Katzen
müssen
aktuell,
alle
2
Jahre,
mind.
14
Tage
alt,
gegen
Katzenseuche
und
Katzenschnupfen
geimpft,
sowie
mit
einem
aktiven
Schutz
gegen
innere
und
äußere
Parasiten
versehen
sein. Des Weiteren ist eine Impfung gegen Leukose empfehlenswert.
Der Impfpass ist während des Aufenthaltes zu hinterlegen.
Wir
bitten
Sie
Ihre
Katzen/Kater
bevor
sie
zu
uns
kommen/kommt
sterilisieren
oder
kastrieren
zu
lassen.
Kater
werden
nur
kastriert
angenommen
(ab
6
Monaten).
Kätzinnen
die
noch
nicht
sterilisiert
oder
kastriert
sind,
könnten
sonst
u.U.
trächtig
werden.
Die
Besitzer
sind
für
einen
solchen
Fall
selbst
verantwortlich.
Ihre
Katze
muss
gesund
sein.
Hat
oder
hatte
Ihre
Katze
zuvor
schon
gesundheitliche
Probleme
oder
Einschränkungen
weisen
wir
Sie
hiermit
darauf
hin,
uns
dieses
bereits
vor
der
Reservierung
bekanntzugeben.
Ebenso
Risikofaktoren
wie
z.B.
hohes
Übergewicht,
hohes
Alter,
Diabetes,
chronische
Erkrankungen etc.
Sollte
sich
Ihre
Katze
durch
eigenes
Verschulden
oder
Herumtollen
auf
den
Kratzbäumen/Treppe/Ablagen
etc. verletzen, sind evtl. anfallende Tierarztkosten vom Katzenbesitzer zu tragen.
Sollte
Ihre
Katze
während
ihrer
Anwesenheit
erkranken,
versuchen
wir
Sie
zu
verständigen.
Sofern
dies
nicht
möglich
ist,
wird
unser
Haustierarzt
oder
im
Vertretungsfall
ein
erreichbarer
Tierarzt
die
notwendigen
Behandlungen
vornehmen.
Sämtliche
Tierarztkosten,
sowie
eine
Pauschale
von
€
20,-
pro
Besuch
zu
unserem
Haustierarzt
bzw.
Vertretung,
sind
vom
Katzenbesitzer
zu
bezahlen.
Sollte
eine
Behandlung
in
einer
Tierklinik
von
Nöten
sein,
wird
die
Katze
dort
eingewiesen
oder
auf
ausdrücklichem
Wunsch
wird
der
Tierarzt
des
Eigentümers
konsultiert
und
zusätzlich
zur
Pauschale
ein
Km
Geld
von
€
2,-
verrechnet, anfallende Tierarztkosten sind auch hier vom Katzenbesitzer zu übernehmen.
Sollte
die
Katze
bei
uns
Ableben,
werden
wir
versuchen
den
Besitzer
zu
erreichen,
bzw.
eine
ihm
bekannte
Person
und
mit
ihm
die
weiteren
Schritte
besprechen.
Schadensersatz
kann
im
Fall
des
Ablebens der Katze nicht geleistet werden.
Sollten Sie keine tierärztliche Behandlung wünschen muss dies bei der Reservierung angegeben werden.
Sollten
sich
-
trotz
absoluter
Sorgfalt
bei
der
Reinigung
und
Desinfizierung
unserer
Räumlichkeiten
-
ohne
unser
Wissen
Keime
oder
Erreger
in
unseren
Räumen
befinden,
die
zur
Erkrankung
ihrer
Katze
führen,
sind die Tierarzt- bzw. Tierklinikkosten vom Katzenbesitzer zu übernehmen.
Wir übernehmen keine Garantie für die Gesundheit der Katze nach der Rückgabe.
Ist
das
Tier,
ohne
erneute
Absprache,
eine
Woche
nach
dem
vereinbarten
Termin
nicht
abgeholt
worden,
wird
es
vom
Betreiber
der
Tierpension
einem
Tierschutzverein
oder
einer
geeigneten
Privatperson
übergeben. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.
Die
Bezahlung
erfolgt
in
bar
und
ist
in
der
Regel
beim
Bringen
fällig,
oder
kann
im
Vorhinein
Überwiesen
werden. Bei vorzeitiger Abholung keine Geldrückerstattung, da reserviert.
Der
rechtmäßige
Katzenbesitzer,
oder
der
beauftragte
Abholer
ist
verantwortlich,
seine
Katze
wiederzuerkennen.
Der
Katzenbesitzer
kann
eigene
Körbe
etc.
mitbringen.
Sollten
die
Gegenstände
vertauscht,
und
aus
Versehen
jemanden
anderen
ausgehändigt
werden,
oder
beschädigt
und
verschmutzt
werden,
besteht
kein Anspruch auf Schadensersatz.
Die
Hol-
und
Bring
Zeit
ist
mit
uns
abzusprechen.
Wir
bitten
Sie
die
Uhrzeiten
pünktlich
einzuhalten.
Sollten
Sie
Verspätungen
haben
oder
den
Aufenthalt
Ihrer
Katze
verlängern
bzw.
verkürzen
wollen,
bitten
wir Sie uns spätestens 1 Stunde vorher telefonisch zu erreichen.